Die Bürgschaft dient der Sicherung des Gläubigers, in dem sich ein Dritter verpflichtet, für die Schuldtilgung zu sorgen. Dieses Idee kommt in vielen Rechtsordnungen zum Ausdruck. In Deutschland regeln die §§ 765 ff. ZPO die Bürgschaft als akzessorische und subsidiäre...
Zum Ursprung des Rechts
Zum Ursprung des Werkvertrages
Der deutsche Werkvertrag ist heute ein synallagmatischer und kommutativer Konsensualvertrag. Es handelt sich um kein seelenloses gesetzliches Konstrukt. Vielmehr ist der Werkvertrag auf den gerechten Austausch von Leistung und Gegenleistung gerichtet. Das wechselseitige Austauschverhältnis kann im Einzelfall an tatsächliche Veränderungen angepasst werden (Preisfortschreibung).